In der nun folgenden Rechtsrecherche soll möglichst übersichtlich auf die rechtlichen Hürden und Rahmenbedingungen bezüglich eines Drogenkonsumraums in Österreich eingegangen werden. Interessant wird der Text nicht zuletzt durch den Versuch der Grazer Kolleg_innen, die beinahe einen Konsumraum eröffnen haben. Das hat natürlich auch rechtliche Relevanz. Verkürzt kann gesagt werden, dass es aus rechtlicher Sicht möglich ist, sich sowohl für als auch gegen Drogenkonsumräume auszusprechen. Wir von der initiative drogenkonsumraum unterstützen hierbei die Forderung des Steirischen Landtags, klare rechtliche Rahmenbedingungen für Drogenkonsumräume zu schaffen. Wir empfehlen einen lösungs- und handlungsorientierten rechtlichen Rahmen für Konsument_innen, Beschäftigte, Polizei und Verwaltung.
2008 wurde im Steiermärkischen Landtag der Antrag zur Errichtung einer Drogentherapeutischen Anlaufstelle (DTA) als Pilotprojekt in Graz [1] eingebracht UND am 28. Oktober 2008 hat der Landtag dem Antrag zugestimmt Landtagsbeschluss 1228 [2]. Für das Innenministerium schien dadurch jedoch noch immer keine rechtliche Grundlage gegeben zu sein. Das rechtliche Totschlagargument gegen Konsumräume war/ist, dass es bei einem solchen aufgrund von Besitz von Suchtmitteln um ein Offizialdelikt (§ 27 SMG) [3] handelt und jeder Beamter, der von einem Suchtgiftmissbrauch weiß und diesen nicht ahndet, macht sich strafbar, so einVertreter desInnenministeriums. Der Standard schrieb im November 2009 folgendes dazu:
Graz – Eigentlich könnte der erste heimische Drogenkonsumraum bereits im Februar in Graz aufsperren. Nicht nur das Gesundheitsministerium steht dem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt der Caritas positiv gegenüber, auch die maßgebliche Parteipolitik in der zweitgrößten Stadt Österreichs hat nichts dagegen. Doch nun droht das von der Beratungsstelle “Kontaktladen” initiierte Projekt doch noch zu scheitern. Polizei und Justiz machen nicht mit oder – wie es Rudolf Gollia, der Sprecher des Innenressorts, ausdrückt – “können gar nicht mitmachen, weil Suchtgiftmissbrauch in Österreich ein Offizialdelikt ist und verfolgt werden muss“. [4]
Es ist in dem Landtagsbeschluss 1228 auch enthalten, dass wenn die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen wider Erwarten ein derartiges Pilotprojekt nicht zulassen der Landtag an die Bundesregierung herantreten wolle um diese aufzufordern, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu ist leider nichts Weiteres geschehen. Die Bundesregierung hat bis zum heutigen Tag nicht reagiert. Die Leute des Kontaktladens u. von Streetwork der Caritas beschreiben die rechtliche Lage nach der Nicht-Eröffnung des Konsumraumes in ihrem Jahresbericht von 2008 [5] folgendermaßen:
Gemäß § 27 SMG ist der Besitz von Suchtgift strafbar. Wenngleich der Konsum nicht strafbar ist, „kommt die Straffreiheit dem Süchtigen nicht zugute“, da der Konsum den vorangehenden Besitz ja impliziert. Ausnahmeregelungen sind für bestimmte Zwecke im Gesetz allerdings formuliert. Zudem sieht das SMG in §10 für den/die zuständige(n) MinisterIn die Möglichkeit vor, Verordnungen über die Verschreibung, Abgabe, Verwendung, den sonstigen Verkehr und die Gebarung mit Suchtmitteln zu erlassen. (§10 Abs 1 Z 5 und Z 6) [6]. Aufgrund der beschriebenen Situation und der Amtswegigkeit („Offizialprinzip“) hat die Exekutive im Grunde beim Verdacht einer strafbaren Handlung einzuschreiten. Vor diesem Hintergrund, ist es vor allem für die lokale Exekutive schwierig, eine wohlwollende Haltung gegenüber dem geplanten Angebot einzunehmen.
Die fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen können aber immer noch geschaffen werden. Im SMG könnten die notwendigen Ausnahme-Tatbestände und durch Verordnung der zuständigen Ministerien die näheren Umstände geregelt werden. Das vermeintliche Killerargument passionierter Skeptiker, demnach die rechtliche Situation einen Konsumraum verunmögliche, ist im Grunde keines. Die Einleitung der Umsetzung ist vorrangig eine Angelegenheit des Willens. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob aufgrund der bereits vorhandenen Ausnahmen im SMG die Konsumräume unter dem Aspekt der wissenschaftlichen Arbeit nicht ohnedies bereits als Pilotprojekte zugelassen werden könnten.
Da der Konsum von Suchtmitteln in Ö legal ist (im Gegensatz zu Besitz, Weitergaben, Transport, …) ist laut dem Strafrechtler Univ. Prof. Dr. Klaus Schwaighofer von der Uni Innsbruck auch das Betreiben von Spritzenautomaten, Spritzentauschprogrammen und eben auch Konsumräumen legal, da es sich hierbei um einem Beitrag zum straflosen Konsum und eben nicht Besitz handelt und Konsum ist im §27 des SMG eben nicht erwähnt. Das würde auch weiteren, internationalen Vereinbarungen die der Ö Staat eingegangen ist nicht widersprechen. Zur Verfolgungspflicht der Polizei könne die Polizei genauso absehen, wie sie es bei bestehenden Spritzentauschprogrammen tut. Wenn es im öffentlichen Interesse liegt, was bei Konsumräumen der Fall ist, dann habe die Polizei die Möglichkeit bei Anzeigen von einer Strafverfolgung abzusehen. Schwaighofer nennt hier als Möglichkeiten den § 191 StPO [7] und § 35 SMG [8]. Weiters besteht keine Anzeigepflicht für Personen, die in Konsumräumen arbeiten. [9] & [10]
Der internationale Blick
Alle Länder in denen es Konsumräume gibt scheinen in unterschiedlicher Weise rechtliche Grundlagen für diese Konsumräume geschaffen zu haben. In D hat z.B. die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes eine rechtliche Absicherung der Projekte aber auch der dort konsumierenden und (nicht zuletzt) der dort beschäftigten Menschen gebracht. [11]
- NL, E: lokale Richtlinien der öffentlichen Gesundheitspflege
- CH: Verankerung 4-Säulenpolitik 1991; Suchtgesetz 2008
- D: BtmG-Änderungsgesetz 2000; Landesverordnungen (6Länder)
- LUX: Änderung des nationalen Suchtmittelgesetzes 2001
- NORW, AUS & CA: Pilotstudiengesetzgebung mit der Auflage einer wissenschaftlichen Begleitforschung
Stadträtin Wehsely habe sich bei ihrem Vortrag in der FH auf die internationalen Gesetzgebungen und Verpflichtungen die der Ö Staat eingegangen ist berufen und sich somit auf dieser Ebene gegen Konsumräume ausgesprochen.
Dabei bezieht sich die Politik auf die 2004 vom europäischen Rat verabschiedete zweite Drogenstrategie (2005-2012) und den damit einhergehenden zweiten Drogenaktionsplan, sowie die Single Convention. Das Hauptziel des Aktionsplans ist es, „den Drogenkonsum in der Bevölkerung erheblich zu verringern, sowie die sozialen und gesundheitlichen Schäden aufgrund des Gebrauchs illegaler Drogen und des Handels damit zu reduzieren.“ Zusätzlich wird darin Festgehalten, dass von staatlicher Seite im Zuge der biopsycho-sozialen Behandlung von Konsumenten/innen keinerlei Hilfen, Erleichterungen etc. für den Erwerb und den Konsum illegaler Substanzen erfolgen darf. [13]
P. Strasser, der mit seiner Reflexionsarbeit auf einen weiteren Aspekt hinweist, führt an, dass es die Rechtsauslegung von Wehsely ist, die mit der internationalen Norm nicht kompatibel ist. Es handle sich bei Konsumräumen um ein anerkanntes Konzept der Risikominimierung, das in mehreren Vertragsländern erfolgreich angewandt wird.
Weitere Informationen zu rechtlichen & politischen Positionierungen aus internationaler Sicht sind auch einer Expertise im Auftrag des Fonds Soziales Wien zu entnehmen. [14]
Zusammenfassend kann mensch sagen, dass sowohl Befürworter_innen als auch Gegner_innen von Konsumräumen eine rechtliche Untermauerung für ihre Argumentation finden werden. Die Grazer Erfahrungen haben gezeigt, dass sich das Innenministerium quer legen kann (jedoch nicht müsste). Was noch immer ausständig ist, ist die vom Steirischen Landtag geforderte Stellungnahme der Bundesregierung bzw. des Innenministeriums. Eine rechtliche Interpretation für Konsumräume, die von einer Exekutive nicht geteilt wird – aus welchen Gründen auch immer – birgt die Gefahr von Komplikationen für die Besucher_innen & die Beschäftigten eines Konsumraums. Wir, die initiative drogenkonsumraum, fordert von den zuständigen Stellen im Bund die Schaffung eindeutiger rechtlicher Rahmenbedingungen für den Betrieb eines Drogenkonsumraumes.
Quellen:
[1] http://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/ltpdf.10922831/na/10922831.pdf
[2] http://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/ltpdf.11043253/na/11043253.pdf
[3] http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093183/NOR40093183.html
[4] http://derstandard.at/1256745561136/Graz-Rechtliches-Dilemma-um-Fixerraum
[6] http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40103178/NOR40103178.html
[7] http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40092941/NOR40092941.html
[8] http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40124589/NOR40124589.html
[9] adio: http://www.radioproton.at/~protonarchiv/Enquete%20Graz/Schwaighofer.mp3
[10] Vortrag: http://www.radioproton.at/~protonarchiv/Enquete%20Graz/SCHWAIGHOFER.pdf
[11] http://www.konsumraum.de/dta/dejure.html
[12] http://www.gruebi-tirol.at/Themen/powerpoint.html.pdf (Seite 10)
[13] http://idkdotorg.files.wordpress.com/2011/08/reflexionsarbeitrecht.pdf
Meine Frage/ mein Kommentar bezieht sich auf eine missbräuchliche Verwendung von Medikamenten in möglichen Konsumräumen. In Wien werden zum großen Teil verschriebene oder schwarz gekaufte Medikamente (zB Substitol) konsumiert. Würde ein Konsumraum bestehen, dann würde höchstwahrscheinlich zB Substitol missbräuchlich (nämlich intra venös) verwendet werden. Wie argumentiert die Initiative Drogenkonsumraum in dieser Thematik bzw. wie sieht da die rechtliche Situation Ihrer Meinung nach aus?
Geschrieben von M.R. | 24. Oktober 2011, 12:58Einschätzung des Moderators:
- rechtlich: Konsum von Drogen ist im Suchtmittelgesetz (SMG) nicht unter Strafe gestellt, auch nicht ein mißbräuchlicher Konsum von Ersatzdrogen.
- sozialmedizinisch: Intravenöser Konsum bringt medizinische Risken mit sich (Infektionskrankheiten, vor allem HepC), dieses Risiko besteht unabhängig davon, ob Substitol u./o. Heroin gespritzt wird. Die Konsument_innen werden intravenösen Konsum auch weiterhin betreiben, egal ob erlaubt oder verboten. Infektionsrisiken lassen sich in einem hygienischen Umfeld (z.B.: Drogenkonsumraum) gut minimieren. In Stiegenhäusern, öffentlichen WC´s und Parks funktioniert das erfahrungsgemäß schlecht.
Geschrieben von initiativedrogenkonsumraum | 24. Oktober 2011, 13:17Sozialmedizinisch ist es keine Frage, dass ein geschützter Raum zum Konsum von Suchtmitteln Risiko minimiert. Jedoch arbeiten EntscheidungsträgerInnen und FördergeberInnen in Wien selten mit sozialmedizinischen und fachlich korrekten Argumenten bzw. machen sich wenig aus Meinungen der ExpertInnen der Basis.
Wichtig ist mir lediglich ein Zurechtlegen einer Argumentation in der Thematik “Konsum von Medikamenten in Konsumräumen”. Ich kann mir vorstellen, dass wenn in einem Konsumraum – wo wahrscheinlich medizinisches Fachpersonal vor Ort sein muss (?) – Tabletten missbräuchlich verwendet werden, die rechtliche Situation für eben dieses medizinische Personal nicht so eindeutig ist (bin jedoch in diesem Bereich kein Rechtsexperte).
Hoffe es wird deutlich was ich meine. Vielleicht ein Bsp.: Was wenn eine Ärztin, die im Konsumraum Dienst hat, sieht, wie ein Patient sein Substitol zerstampft und aufkocht? Vielleicht noch Tipps gibt, wie das Wachs besser entfernt werden kann – safer use Beratung macht. Welche rechtlichen Mechanismen kommen da zur Wirkung?
Andererseits gibt es dann im Konsumraum (um wieder dieses Bsp. zu verwenden) einen Unterschied zu illealen Suchtmitteln (zB Heroin)? Die Ärztin würde wahrscheinlich anmerken, dass ihr der i.v. Konsum von Substitol lieber ist, als der i.v. Konsum von irgendeinem Heroin. Beim Medikament weiß mesch wenigstens was drinnen ist.
Vielleicht braucht es auch da – so wie auf dieser Homepage ja schon gefordert – eine klare Regelung.
Danke für das Forum, Gedanken niederschreiben zu können!
Geschrieben von M.R. | 25. Oktober 2011, 15:12@M.R.
ja klare rechtliche Regelungen braucht es tatsächlich und deine Beispiele beschreiben sehr gut diese Grauzonen. Diese Grauzonen gibt es jedoch bereits jetzt schon und das weiß vermutlich jede/jeder die/der ein fachlich gutes safer-use-Beratungsgespräch geführt hat. Doch auch schon heute ist es möglich Infomaterialien straffrei zu publizieren, die beschreiben, wie mensch möglichst ohne Schäden und Risiken Drogen gebrauchen kann. Wichtig hierfür ist ein gesellschaftliches und auch politisches Wissen um den Wert solcher Arbeit (ÜBERLEBENSHILFE)oder zumindest eine Akzeptanz dessen. Abgesehen von den Naturgesetzen sind ja alle Gesetzen von den Menschen selbst gemacht und können auch den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden. Das ist im Bezug auf Konsumräume schon in anderen Ländern geschehen und das ist auch hier möglich.
Es gibt bei uns eine AG, die sich mit den rechtlichen Aspekten befasst, du bist herzlich eingeladen dich zu beteiligen.
Geschrieben von initiativedrogenkonsumraum | 28. Oktober 2011, 10:44